BundesrechtVerordnungenAkademischer Grad „Master of Business Law“ Universitätslehrgang „Ausbildung zu einem Wirtschaftsjuristen, M.B.L.“

Akademischer Grad „Master of Business Law“ Universitätslehrgang „Ausbildung zu einem Wirtschaftsjuristen, M.B.L.“

In Kraft seit 01. August 2002
Up-to-date

§ 1

Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Ausbildung zu einem Wirtschaftsjuristen, M.B.L.“ den akademischen Grad „Master of Business Law“, abgekürzt „M.B.L.“, zu verleihen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. August 2002 in Kraft.