BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße - Schwechat/Süd

Straßenverlauf der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße - Schwechat/Süd

In Kraft seit 29. Juni 2002
Up-to-date

Art. 1

29.06.2002

Die Anschlussstelle "Schwechat/Süd" (ursprünglich "Zwölfaxing") der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße (bis 31. März 2002 B 301 Wiener Außenring Schnellstraße) wird im Bereich der Stadtgemeinde Schwechat wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen km 12,741 und km 13,140 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der neuherzustellenden Landesstraße L 2003 her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus den aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan-Nr. 210155/00.329/A-301/00000/S1B im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgt auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit Erlass Zl. 312.301/18-III/A/2-01 vom 18. Juli 2001 genehmigten Einreichprojektes.

Die vorgenannten Planunterlagen, Projektsunterlagen sowie die Beilage 1 zum Erlass Zl. 312.301/7-III/6-02 vom 10. Juni 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren enthält, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III, Abteilung 6, im Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1, 5. Stock, Zimmer 81, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie in der Stadtgemeinde Schwechat zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.