BundesrechtVerordnungenErrichtung einer fünften Notarstelle in Wien-Donaustadt

Errichtung einer fünften Notarstelle in Wien-Donaustadt

In Kraft seit 21. Juni 2002
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Donaustadt errichtet.