(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
(2) Die Verordnung über die Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen zu Gefahrenklassen (Gefahrenklassen-Verordnung), BGBl. Nr. 637/1995, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2002 außer Kraft.
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