Vorwort
§ 1
Der Studiendekan oder die Studiendekanin der Universität Leoben hat an Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Generic Management“ der Montanuniversität Leoben den akademischen Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, zu verleihen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2002 in Kraft.
§ 3
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Generic Management)“, BGBl. II Nr. 94/2000, tritt mit Ablauf des 31. Mai 2002 außer Kraft.