Akademischer Grad „Master in European Studies“, Aufbaustudium für Europarecht und Europawirtschaft (EURAS)
Vorwort
§ 1
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaustudiums für Europarecht und Europawirtschaft (EURAS) der Donau-Universität-Krems den akademischen Grad „Master in European Studies“, abgekürzt „M.E.S.“, zu verleihen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. April 2002 in Kraft.