BundesrechtVerordnungenAkademischer Grad „Master in European Studies“, Aufbaustudium für Europarecht und Europawirtschaft (EURAS)

Akademischer Grad „Master in European Studies“, Aufbaustudium für Europarecht und Europawirtschaft (EURAS)

In Kraft seit 01. April 2002
Up-to-date

§ 1

Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaustudiums für Europarecht und Europawirtschaft (EURAS) der Donau-Universität-Krems den akademischen Grad „Master in European Studies“, abgekürzt „M.E.S.“, zu verleihen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. April 2002 in Kraft.