BundesrechtVerordnungenAkademischer Grad „Master of Laws“, Aufbaustudium für Europarecht (EURO-JUS)

Akademischer Grad „Master of Laws“, Aufbaustudium für Europarecht (EURO-JUS)

In Kraft seit 01. April 2002
Up-to-date

§ 1

Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaustudiums für Europarecht (EURO-JUS) der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“, zu verleihen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. April 2002 in Kraft.