Akademischer Grad „Master of Laws“, Aufbaustudium für Europarecht (EURO-JUS)
Vorwort
§ 1
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaustudiums für Europarecht (EURO-JUS) der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“, zu verleihen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. April 2002 in Kraft.