BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der B 38 Böhmerwald Straße

Straßenverlauf der B 38 Böhmerwald Straße

In Kraft seit 16. Februar 2002
Up-to-date

Art. 1

16.02.2002

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 38 Böhmerwald Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Bad Großpertholz wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 80,759, verläuft sodann in gestreckterer Linienführung unter Ausschaltung von zwei Kurven und bindet bei km 81,356 wieder in den Bestand ein.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Bad Großpertholz aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. B 38/133-98 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (nunmehr Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) genehmigten Einreichprojektes 1999. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 312038/11-III/6/01 vom 18. Jänner 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.