Akademischer Grad „Master of Laws“, Universitätslehrgang „Internationales Steuerrecht“ der Wirtschaftsuniversität Wien
Vorwort
§ 1
An Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Internationales Steuerrecht“ der Wirtschaftsuniversität Wien ist der akademische Grad „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“, zu verleihen.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. März 2002 in Kraft. § 2 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.
§ 4
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (International Tax Law)“, BGBl. II Nr. 367/1998, tritt mit Ablauf des 28. Februar 2002 außer Kraft.