Vorwort
An Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Internationales Steuerrecht“ der Wirtschaftsuniversität Wien ist der akademische Grad „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“, zu verleihen.
Diese Verordnung tritt mit 1. März 2002 in Kraft. § 2 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (International Tax Law)“, BGBl. II Nr. 367/1998, tritt mit Ablauf des 28. Februar 2002 außer Kraft.