BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der B 303 Weinviertler Straße - Anschlussstelle "Hollabrunn/West (Vollausbau)"

Straßenverlauf der B 303 Weinviertler Straße - Anschlussstelle "Hollabrunn/West (Vollausbau)"

In Kraft seit 01. Dezember 2001
Up-to-date

Art. 1

01.12.2001

Die Anschlussstelle "Hollabrunn" der B 303 Weinviertler Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Hollabrunn wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlussstelle zu einer Vollanschlussstelle liegen zwischen km 21,745 und km 21,774 der bestehenden B 303 Weinviertler Straße und stellen die Verbindung mit der Landesstraße L 27 von und in Richtung Norden (Staatsgrenze) her.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Hollabrunn aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. B 303/14-00 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Einreichprojektes 2000. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 312303/14-III/6/01 vom 18. Oktober 2001, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.