BundesrechtVerordnungenApothekerkammer-Wahlordnung 2001§ 2

§ 2Funktionsdauer

In Kraft seit 01. Januar 2011
Up-to-date

Die Funktionsperiode der Organe der Apothekerkammer beträgt fünf Jahre, ausgehend vom 1. Juli 2012. Die Wahl der Organe ist alle fünf Jahre abzuhalten.

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