BundesrechtVerordnungenErrichtung einer Notarstelle in GötzisArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 25. August 2001
Up-to-date

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Götzis errichtet.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden