BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der B 20 Mariazeller Straße

Straßenverlauf der B 20 Mariazeller Straße

In Kraft seit 25. August 2001
Up-to-date

Art. 1

25.08.2001

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 20 Mariazeller Straße wird im Bereich der Gemeinde Aflenz Land wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 113,600 und bindet nach niveaufreier Anbindung der Landesstraße L 124 bei km 114,070 wieder in den Bestand ein.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Aflenz Land aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. 61/20 1/97-1 im Maßstab 1 : 200) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachse erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (nunmehr Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) genehmigten Einreichprojektes 1998. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 316020/9-III/6/01 vom 13. Juli 2001, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.