BundesrechtVerordnungenAuflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde St. Johann in Tirol

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde St. Johann in Tirol

In Kraft bis 07. Juli 2026
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