Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde St. Johann in Tirol
Vorwort/Präambel
Der Straßenteil der B 164 Hochkönig Straße von km 3,86 (neu)/km 71,03 (alt) bis km 4,955 (neu)/km 69,90 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertig gestellten und verkehrsübergebenen – mit Verordnung BGBl. Nr. 5/1983 bestimmten – Abschnitt „Grieswirt-Fuchsham“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.