BundesrechtVerordnungenAkademischer Grad „Master of Advanced Studies (Supervision im Gesundheitswesen)“

Akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Supervision im Gesundheitswesen)“

In Kraft seit 31. August 2001
Up-to-date

§ 1

Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Supervision im Gesundheitswesen“ den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Supervision im Gesundheitswesen)“, abgekürzt „MAS“, zu verleihen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 31. August 2001 in Kraft.