BundesrechtVerordnungenAuflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 172 Walchsee Straße im Bereich der Gemeinden Niederndorf, Niederndorferberg, Ebbs und Rettenschöss

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 172 Walchsee Straße im Bereich der Gemeinden Niederndorf, Niederndorferberg, Ebbs und Rettenschöss

In Kraft bis 07. Juli 2026
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