Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 172 Walchsee Straße im Bereich der Gemeinden Niederndorf, Niederndorferberg, Ebbs und Rettenschöss
Vorwort/Präambel
Der Straßenteil der B 172 Walchsee Straße von km 26,00 (alt) bis km 27,60 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertig gestellten und verkehrsübergebenen – mit Verordnung BGBl. Nr. 237/1975 bestimmten – Abschnitt „Schmidtal-Sebi“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.