Vorwort
Die Verrechnung nach den §§ 78 bis 86 des BHG hat für das Finanzjahr 2001 ab dem 2. Juli 2001 in Euro zu erfolgen.
Die Kassenabrechnungen gemäß § 87 BHG können für das Finanzjahr 2001 noch in Schilling erfolgen. Ab dem Finanzjahr 2002 sind diese nur mehr in Euro zu erstellen.
Die Abrechnungen des Barzahlungsverkehrs der Zahlstellen gemäß § 6 Abs. 4 und § 8 Abs. 4 BHG können noch bis zum 28. Februar 2002 in Schilling erfolgen.
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft.