BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der B 70 Packer Straße

Straßenverlauf der B 70 Packer Straße

In Kraft seit 30. Juni 2001
Up-to-date

Art. 1

30.06.2001

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 70 Packer Straße wird im Bereich der Gemeinden Krottendorf-Gaisfeld und Sankt Johann-Köppling wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 25,00, verläuft in der Folge am orographisch linken Kainachufer, überbrückt sodann die Kainach, folgt anschließend dem orographisch rechten Kainachufer und bindet nach neuerlicher Überbrückung der Kainach bei km 28,305 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Krottendorf-Gaisfeld und Sankt Johann-Köppling aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. BO-70-59 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachse erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (nunmehr Verkehr, Innovation und Technologie) mit Erlass Zl. 816.070/18-VI/B/6/97 vom 27. November 1997 genehmigten Einreichprojektes. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 313.070/16-III/6/01 vom 11. Juni 2001, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.