BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in Horn

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Horn

In Kraft seit 18. Mai 2001
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Krems an der Donau wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Horn errichtet.