§ 1
An Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Tourismusmanagement“ der Wirtschaftsuniversität Wien ist der akademische Grad „Master of Advanced Studies (Tourismusmanagement)“, abgekürzt „MAS“, zu verleihen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2001 in Kraft.