BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in Mattersburg

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattersburg

In Kraft seit 17. Januar 2001
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Mattersburg errichtet.