BundesrechtVerordnungen5. MBA-Verordnung

5. MBA-Verordnung

In Kraft seit 01. Januar 2001
Up-to-date

§ 1

Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems und die Rektorin oder der Rektor der Technischen Universität Wien haben an Absolventinnen und Absolventen des Aufbaustudiums „General Management Master of Business Administration – MBA“ der Donau-Universität Krems und der Technischen Universität Wien den akademischen Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, zu verleihen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.