(1) Diese Verordnung gilt für „Kaffee-Extrakt“, „löslichen Kaffee-Extrakt“, „löslichen Kaffee“, „Instant-Kaffee“, „Zichorien-Extrakt“, „lösliche Zichorie“ und „Instant-Zichorie“.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für „Cafe torrefacto soluble“.
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