Akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Communicative Theology)“
Vorwort
§ 1
Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck hat an Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Kommunikative Theologie“ der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Communicative Theology)“, abgekürzt „MAS“, zu verleihen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.