Vorwort
§ 1
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an Absolventinnen und Absolventen des Aufbaustudiums „General Management Master of Business Administration – MBA“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, zu verleihen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.