BundesrechtVerordnungenSiebenter Nachtrag zum Arzneibuch § 3

§ 3

In Kraft seit 15. September 2000
Up-to-date

Unbeschadet des § 2 werden im Österreichischen Arzneibuch zusätzlich die Monographien „Chlorjodhydroxychinolinum“ und „Oleum ad injectionem“ außer Kraft gesetzt.

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