Auflassung eines Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße
Vorwort
Art. 1
Die Straßenteile der B 311 Pinzgauer Straße von km 82,28 bis km 82,56 sowie von km 83,04 bis km 83,48 werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 17. Mai 1988, BGBl. Nr. 237, bestimmten - Abschnitt “Trattenbach” für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.