Auflassung mehrerer Abschnitte der B 311 und der B 168
Vorwort
Art. 1
13.09.2000
Die Straßenteile der B 311 Pinzgauer Straße von km 43,67 bis km 49,741 (alt)/49,95 (neu) sowie der B 168 Mittersiller Straße von km 0,00 (alt) bis km 0,64 (alt) werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 7. September 1990, BGBl. Nr. 569, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Zell am See" für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.