BundesrechtVerordnungenAuflassung mehrerer Abschnitte der B 171 und der B 180

Auflassung mehrerer Abschnitte der B 171 und der B 180

In Kraft seit 13. September 2000
Up-to-date

Art. 1

13.09.2000

Die Straßenteile der B 171 Tiroler Straße von km 152,820 (alt) bis km 153,735 (alt) sowie der B 180 (ehem. B 315) Reschen Straße von km 0,00 (alt) bis km 7,295 (alt)/km 8,76 (neu) werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung BGBl. Nr. 128/1995, bestimmten Abschnitt "Südumfahrung Landeck" - für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.

Im Einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte aus dem beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Landeck und Fließ aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 10 000 und 1 : 1 000 zu ersehen.