BundesrechtVerordnungenErrichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Brigittenau

Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Brigittenau

In Kraft seit 01. September 2000
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Brigittenau errichtet.