BundesrechtVerordnungenAuflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in der Steiermark

Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in der Steiermark

In Kraft seit 12. August 2000
Up-to-date

Art. 1

Der Straßenteil

1. der B 24 Hochschwab Straße von km 20,37 bis km 20,57 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung BGBl. Nr. 481/1991 bestimmten - Abschnitt “Lawinengalerie Schüttbrückenlahn”,

2. der B 24 Hochschwab Straße von km 34,32 bis km 34,36 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung BGBl. Nr. 481/1994 bestimmten - Abschnitt “Tunnel Dippelbauerlahn”,

3. der B 24 Hochschwab Straße von km 47,00 bis km 47,22 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung BGBl. Nr. 637/1990 bestimmten - Abschnitt “Lawinentunnel Hesslahn”,

4. der B 114 Triebener Straße von km 5,50 bis km 5,76 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung BGBl. Nr. 270/1982 bestimmten - Abschnitt “Brodjäger Triebenbachbrücke”,

5. der B 117 Buchauer Straße von km 5,68 bis km 9,149 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung BGBl. Nr. 330/1981 bestimmten - Abschnitt “St. Gallen” und

6. der B 117 Buchauer Straße von km 1,40 bis km 2,25 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung BGBl. Nr. 761/1990 bestimmten - Abschnitt “Altenmarkt-Weißenbach”

für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.