BundesrechtVerordnungenSchiedsgerichtsordnung der Wiener Börse§ 1

§ 1Allgemeine Zuständigkeit

In Kraft seit 01. August 2000
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An der Wiener Börse besteht ein Schiedsgericht der Wertpapierbörse und ein solches der Warenbörse. Die Zuständigkeit des einen oder des anderen bestimmt sich nach dem Gegenstand des Geschäftes, aus dem eine Streitigkeit entsteht (§ 1 BörseG, BGBl. Nr. 555/1989, idgF).

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