BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg

In Kraft seit 21. Juli 2000
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Herzogenburg errichtet.