Art. 1 § 5 — Festsetzung der Journaldienstzulage für die Ärzte an den Universitätskliniken der Medizinischen Fakultäten
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Der Titel und § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 47/2010 treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
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