BundesrechtVerordnungenAuflassung eines Abschnittes der B 6 Laaer Straße

Auflassung eines Abschnittes der B 6 Laaer Straße

In Kraft seit 22. Juni 2000
Up-to-date

Art. 1

Der Straßenteil der B 6 Laaer Straße von km 27,40 bis km 28,975 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 4. Oktober 1994, BGBl. Nr. 827, bestimmten - Abschnitt “Umfahrung Au” für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.