BundesrechtVerordnungenSicherheitserklärungs-Verordnung

Sicherheitserklärungs-Verordnung

In Kraft seit 01. April 2012
Up-to-date

§ 1

Außer in den Fällen der §§ 2, 2a und 3 haben Sicherheitserklärungen einschließlich der Zustimmungserklärung nach dem Muster der Anlage A zu erfolgen.

§ 2

Sicherheitserklärungen für den Zugang zu geheimer Information (§ 55 Abs. 3 Z 2 SPG) haben einschließlich der Zustimmungserklärung nach dem Muster der Anlage B zu erfolgen.

§ 2a

Sicherheitserklärungen für den Zugang zu streng geheimer Information (§ 55 Abs. 3 Z 3 SPG) haben einschließlich der Zustimmungserklärung nach dem Muster der Anlage C zu erfolgen.

§ 3

Sicherheitserklärungen von Volljährigen, die mit einem Menschen, der Zugang zu streng geheimer Information hat, im gemeinsamen Haushalt leben (§ 55a Abs. 2 Z 5 SPG), haben einschließlich der Zustimmungserklärung nach dem Muster der Anlage D zu erfolgen.

§ 4

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2000 in Kraft.

(2) Die §§ 1, 2, 2a, und 3 des Art. I samt Titel sowie die Anlagen A,B,C und D in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 99/2012 treten mit 1. April 2012 in Kraft.

(3) Die Anlagen A bis D in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 87/2017 treten mit 1. April 2017 in Kraft.

(4) Die Anlagen A bis D in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 390/2024 treten mit 1. Februar 2025 in Kraft.

Anlage A

SICHERHEITSERKLÄRUNG VERTRAULICH

Anl. 1

(Anm.: Anlage A als PDF dokumentiert.)

Anlage A

SICHERHEITSERKLÄRUNG VERTRAULICH

Anl. 1

(Anm.: Anlage A als PDF dokumentiert.)

Anlage B

SICHERHEITSERKLÄRUNG GEHEIM

Anl. 2

(Anm.: Anlage B als PDF dokumentiert.)

Anlage B

SICHERHEITSERKLÄRUNG GEHEIM

Anl. 2

(Anm.: Anlage B als PDF dokumentiert.)

Anlage C

SICHERHEITSERKLÄRUNG STRENG GEHEIM

Anl. 3

(Anm.: Anlage C als PDF dokumentiert.)

Anlage C

SICHERHEITSERKLÄRUNG STRENG GEHEIM

Anl. 3

(Anm.: Anlage C als PDF dokumentiert.)

Anlage D

SICHERHEITSERKLÄRUNG BEZUGSPERSON – STRENG GEHEIM

Anl. 4

(Anm.: Anlage D als PDF dokumentiert.)

Anlage D

SICHERHEITSERKLÄRUNG BEZUGSPERSON – STRENG GEHEIM

Anl. 4

(Anm.: Anlage D als PDF dokumentiert.)