Vorwort
§ 1
Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Wirtschaftsuniversität Wien hat an Absolventinnen und Absolventen des Aufbaustudiums International MBA, Master of Business Administration, der Wirtschaftsuniversität Wien den akademischen Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, zu verleihen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. März 2000 in Kraft.