BundesrechtVerordnungen3. MBA-Verordnung

3. MBA-Verordnung

In Kraft seit 01. März 2000
Up-to-date

§ 1

Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Wirtschaftsuniversität Wien hat an Absolventinnen und Absolventen des Aufbaustudiums Executive MBA der Wirtschaftsuniversität Wien den akademischen Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, zu verleihen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. März 2000 in Kraft.