BundesrechtVerordnungenGesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 1998

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 1998

In Kraft seit 29. Dezember 1999
Up-to-date

Art. 1

Die Höhe der vom Bund nach § 47 Abs. 5 RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO wird für das Jahr 1998 mit insgesamt 23 534 126,55 S festgesetzt.