BundesrechtVerordnungenAuflassung eines Abschnittes der A 13 Brenner Autobahn

Auflassung eines Abschnittes der A 13 Brenner Autobahn

In Kraft seit 30. Oktober 1999
Up-to-date

Art. 1

Der Autobahnzubringer Patsch im Zuge der A 13 Brenner Autobahn wird von der Zufahrt Ahrnhof bis zur Einbindung in die L 38 Ellbögener Landesstraße bei deren km 10,33 als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenteil (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Patsch aufliegenden Planunterlagen zu ersehen.