BundesrechtVerordnungenAuflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 13 Brenner Autobahn – Autobahnzubringer Patsch im Bereich der Gemeinde Patsch

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 13 Brenner Autobahn – Autobahnzubringer Patsch im Bereich der Gemeinde Patsch

In Kraft seit 30. Oktober 1999
Up-to-date