BundesrechtVerordnungenBestimmung des Trassenverlaufs der Ausbaustrecke Unterinntal von Kundl/Radfeld nach Baumkirchen im Zuge der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein–Innsbruck–Staatsgrenze am Brenner

Bestimmung des Trassenverlaufs der Ausbaustrecke Unterinntal von Kundl/Radfeld nach Baumkirchen im Zuge der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein–Innsbruck–Staatsgrenze am Brenner

In Kraft seit 29. September 1999
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