Quellwasser muss den Anforderungen der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TWV), BGBl. II Nr. 304/2001, in der jeweils geltenden Fassung, entsprechen. Hinsichtlich der mikrobiologischen Anforderungen gilt § 3 dieser Verordnung.
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