In Kraft seit 01. Juli 2025
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Zur Besorgung der Aufgaben gemäß § 11 Abs. 1 des Volksanwaltschaftsgesetzes 1982 sind sieben Kommissionen, eine bundesweit tätige Kommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug und sechs Regionalkommissionen, eingesetzt.
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