Die für die Ermächtigung erforderliche Schulung hat sich zu erstrecken
1. auf die Feststellung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Vornahme der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt und auf die Bedeutung des Ergebnisses dieser Untersuchung für den Betroffenen sowie
2. auf die Wirkungsweise, die Handhabung und die zweckmäßige Anwendung der Alkomaten.
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