Vorwort
Dem Vorsitzenden der Funkerprüfungskommission gebührt für jeden zur Prüfung angetretenen Kandidaten eine Vergütung von 25,44 Euro.
Dem anderen Mitglied der Funkerprüfungskommission gebührt für jeden zur Prüfung angetretenen Kandidaten eine Vergütung von 36,34 Euro.
Dem Schriftführer gebührt für jeden zur Prüfung angetretenen Kandidaten eine Vergütung von 8,72 Euro.
Die Vergütungen sind vierteljährlich anzuweisen.
Die Bestimmungen der §§ 1 bis 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 388/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.