1. Erwerb von Grundkenntnissen in Physiologie, Symptomatologie und Therapie;
2. Erwerb von Kenntnissen im Bereich des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, insbesondere in bezug auf die individuelle und kollektive Hygiene, sowie von Kenntnissen in bezug auf etwaige prophylaktische Maßnahmen;
3. Erwerb praktischer Fähigkeiten im Bereich der wesentlichen Behandlungsgriffe und der Abbergung aus medizinischen Gründen.
Bei den für medizinische Versorgung an Bord von Seeschiffen der Kategorie A verantwortlichen Personen sollte die praktische Ausbildung nach Möglichkeit im Krankenhaus stattfinden. |
4. Erwerb guter Kenntnisse für den Gebrauch der Einrichtungen zur funkärztlichen Beratung.
Die Ausbildung sollte die in den allgemein anerkannten internationalen Bestimmungen jüngeren Datums festgelegten Programme berücksichtigen.
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