BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der A 9 Pyhrn Autobahn

Straßenverlauf der A 9 Pyhrn Autobahn

In Kraft seit 22. April 1998
Up-to-date

Art. 1

22.04.1998

Der bereits mit Verordnung BGBl. Nr. 595/1993 bestimmte Straßenverlauf der A 9 Pyhrn Autobahn - Halbanschlußstelle ÖBB-Terminal St. Michael wird im Bereich der Gemeinde Traboch wie folgt geändert:

Die neu herzustellenden Zu- und Auffahrtsrampen C und D zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle liegen zwischen AB-km 166,276 und AB-km 166,533 und stellen die Verbindung zum untergeordneten Straßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Traboch aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. K 221/15/D im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl. Nr. 595/1993, bezüglich der Rampe Ost, welche durch die Rampe C ersetzt wird, abgeändert.