Vorwort
Art. 1
Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der B 301 Wiener Südrand Straße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der B 301 Wiener Südrand Straße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
Anlage
(zu BGBl. Nr. 680/1995)
Anl. 1
(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)
Anhänge
AnlagePDF