BundesrechtVerordnungenErklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Vösendorf, Hennersdorf, Leopoldsdorf, Lanzendorf und Schwechat

Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Vösendorf, Hennersdorf, Leopoldsdorf, Lanzendorf und Schwechat

In Kraft seit 14. Oktober 1995
Up-to-date

Art. 1

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der B 301 Wiener Südrand Straße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der B 301 Wiener Südrand Straße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Anlage

(zu BGBl. Nr. 680/1995)

Anl. 1

(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage
PDF