BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der A 2 Süd Autobahn und der B 92 Görtschitztal Straße

Straßenverlauf der A 2 Süd Autobahn und der B 92 Görtschitztal Straße

In Kraft seit 13. Mai 1995
Up-to-date

Art. 1

13.05.1995

1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Völkermarkt, Grafenstein, Poggersdorf, Magdalensberg und Klagenfurt wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei Plan-km 297,13 (entspricht Plan-km 299,50 des mit BGBl. Nr. 406/1980 bestimmten Abschnittes Umfahrung Völkermarkt der A 2 Süd Autobahn), umfährt die Mülldeponie Höhenbergen im Süden sowie den Tainacher Berg im Norden, führt weiter durch die Ruppgegend und nach Unterführung der Tainacher Landesstraße Nr. 115 durch den Thoner Wald zur Anschlußstelle Dolina mit ihren Zu- und Abfahrtsrampen zur Poggersdorfer Landesstraße Nr. 87, verläuft sodann südlich der Ortschaft Dolina, quert in der Folge das Wasserschongebiet Klagenfurt Ost, umfährt anschließend die Ortschaft Farchern im Norden und endet nach der Anschlußstelle Klagenfurt/Ost mit ihren Zu- und Abfahrtsrampen zur B 93 Görtschitztal Straße bei Plan-km 314,50 an dem bereits mit BGBl. Nr. 519/1990 verordneten Abschnitt Umfahrung Klagenfurt der A 2 Süd Autobahn.

2. Die Anschlußstelle Völkermarkt/West der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Stadtgemeinde Völkermarkt wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen Plan-km 296,02 und Plan-km 296,88 (entspricht Plan-km 298,38 und Plan-km 299,24 der mit Verordnung BGBl. Nr. 406/1980 festgelegten Trasse der A 2 Süd Autobahn) und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zur B 70 Packer Straße her.

3. Der Straßenverlauf der B 92 Görtschitztal Straße wird im Bereich der Stadt Klagenfurt wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 61,81 und bindet nach Einbindung der unter Punkt 1 verordneten Zu- und Abfahrtsrampen der Anschlußstelle Klagenfurt/Ost bei km 62,765 wieder in den Bestand ein.

4. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrassen einschließlich der Anschlußstellen Völkermarkt/West, Dolina und Klagenfurt/Ost aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden Völkermarkt, Grafenstein, Poggersdorf, Magdalensberg und Klagenfurt aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 000 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.