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Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs
§ 4
§ 4
In Kraft seit 01. Januar 1995
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§ 4 — Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.
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